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Stand

16.12.10

 

 

 

 

 

 Info der FDP-Roetgen zur Bauausschusssitzung vom 07.12.2010

FDP bot Kompromiss an
Grundstück bleibt in Insellage

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Bauausschusssitzung vom 7. Dezember ging es teilweise sehr aufgeregt zu. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder lehnte den Verkauf einer Teilfläche des Spielplatzes im Bereich Ahornweg mehrheitlich ab.

Roetgener Bürger besitzen in dem dortigen Baugebiet ein Grundstück, das wegen seiner „Insellage“ nicht nutzbar ist, weil eine Zuwegung fehlt. Sie hatten sich seinerzeit, als das Baugebiet im Bereich Ahornweg der Bebauung zugeführt werden sollte, gegen die Inanspruchnahme ihres Grundstückes gewehrt.

Das konnte damals vielerlei Gründe haben.

Jedenfalls brauchten sich die Grundstückseigentümer deshalb vor vielen Jahren auch nicht an den üblichen Kosten der Erschließung zu beteiligen.

Nach mehr als zehn Jahren möchten sie nun das Grundstück verwerten und fragten bei der Gemeinde Roetgen nach, ob sie eine Teilfläche des Spielplatzes an der Ahornstraße zu üblichen Baulandpreisen kaufen könnten. Damit hätten sie nämlich ihr Baugrundstück aus der nutzlosen Zentrumslage lösen können.

Die Gemeindeverwaltung legte also das Kaufersuchen dem Bauausschuss als erstes Beschlussgremium vor. Das Ergebnis war, wie eingangs erwähnt, eine Ablehnung.

Der Spielplatz an der Ahornstraße wird in der Tat gut genutzt. Ein „lauschiges Plätzchen“, wie es ein Mitglied des Ausschusses umschrieb. Er ist auch sicher Kommunikationsmittelpunkt junger Eltern, die dort ihre Kinder spielen lassen und erfüllt damit eine wichtige Funktion. Und für Kinder  - selbstredend - eine tolle Sache.

Bei der Diskussion im Bauausschusssitzung konnte man teilweise den Eindruck gewinnen, als zielten die Kaufantragssteller darauf ab, einen Spielplatz für Kinder vernichten zu wollen. Mitnichten, dem war nicht so, denn sie wollten lediglich eine Teilfläche, um ihr Grundstück nutzen zu können. Den Spielplatz wollten auch sie erhalten. Vielleicht sollten ihre Kinder oder Enkel dort auch ´mal spielen und mit anderen Kindern so richtig rumtoben.

Der Kompromissvorschlag der FDP zielte darauf ab, einen Streifen am Nachbar-grundstück vorbei, in einer Breite von 4 bis 5 Metern, als Zufahrt zum Grundstück zu verkaufen. Dabei sollten die Kaufinteressenten gleichzeitig auch alle Kosten und Lasten tragen. Selbst grundbuchliche Sicherungen oder andere Auflagen zum Schutz des Spielplatzes wären möglich.

Hierdurch hätte man erreichen können, das Kaufbegehren (wegen der verringerten Teilfläche) zu minimieren und den Spielplatz in einer maximalen Größe für unsere Kinder zu erhalten. 

Der Vorschlag der Liberalen wurde grandios mit dem Argument, dass dadurch eine unerlaubte Hinterbebauung stattfinden könne, mehrheitlich abgelehnt, sowohl lautstark als auch gestenreich.

Roetgen, 08.12.2010
Frohe Weihnachten,
Ihr

Franz-Josef Zwingmann
(verantwortlicher im Sinne des TMG)

Fraktionsvorsitzender
FDP Roetgen

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