Info der FDP-Roetgen zur Bauausschusssitzung vom 07.12.2010
FDP bot Kompromiss an
Grundstück bleibt in Insellage
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Bauausschusssitzung vom 7. Dezember ging
es teilweise sehr aufgeregt zu. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder
lehnte den Verkauf einer Teilfläche des Spielplatzes im Bereich Ahornweg
mehrheitlich ab.
Roetgener Bürger besitzen in dem dortigen
Baugebiet ein Grundstück, das wegen seiner „Insellage“ nicht nutzbar
ist, weil eine Zuwegung fehlt. Sie hatten sich seinerzeit, als das
Baugebiet im Bereich Ahornweg der Bebauung zugeführt werden sollte,
gegen die Inanspruchnahme ihres Grundstückes gewehrt.
Das konnte damals vielerlei Gründe haben.
Jedenfalls brauchten sich die
Grundstückseigentümer deshalb vor vielen Jahren auch nicht an den
üblichen Kosten der Erschließung zu beteiligen.
Nach mehr als zehn Jahren möchten sie nun das
Grundstück verwerten und fragten bei der Gemeinde Roetgen nach, ob sie
eine Teilfläche des Spielplatzes an der Ahornstraße zu üblichen
Baulandpreisen kaufen könnten. Damit hätten sie nämlich ihr
Baugrundstück aus der nutzlosen Zentrumslage lösen können.
Die Gemeindeverwaltung legte also das
Kaufersuchen dem Bauausschuss als erstes Beschlussgremium vor. Das
Ergebnis war, wie eingangs erwähnt, eine Ablehnung.
Der Spielplatz an der Ahornstraße wird in der
Tat gut genutzt. Ein „lauschiges Plätzchen“, wie es ein Mitglied des
Ausschusses umschrieb. Er ist auch sicher Kommunikationsmittelpunkt
junger Eltern, die dort ihre Kinder spielen lassen und erfüllt damit
eine wichtige Funktion. Und für Kinder
- selbstredend - eine tolle Sache.
Bei der Diskussion im Bauausschusssitzung konnte
man teilweise den Eindruck gewinnen, als zielten die Kaufantragssteller
darauf ab, einen Spielplatz für Kinder vernichten zu wollen. Mitnichten,
dem war nicht so, denn sie wollten lediglich eine Teilfläche, um ihr
Grundstück nutzen zu können. Den Spielplatz wollten auch sie erhalten.
Vielleicht sollten ihre Kinder oder Enkel dort auch ´mal spielen und mit
anderen Kindern so richtig rumtoben.
Der Kompromissvorschlag der FDP zielte darauf
ab, einen Streifen am Nachbar-grundstück vorbei, in einer Breite von 4
bis 5 Metern, als Zufahrt zum Grundstück zu verkaufen. Dabei sollten die
Kaufinteressenten gleichzeitig auch alle Kosten und Lasten tragen.
Selbst grundbuchliche Sicherungen oder andere Auflagen zum Schutz des
Spielplatzes wären möglich.
Hierdurch hätte man erreichen können, das
Kaufbegehren (wegen der verringerten Teilfläche) zu minimieren und den
Spielplatz in einer maximalen Größe für unsere Kinder zu erhalten.
Der Vorschlag der Liberalen wurde grandios mit
dem Argument, dass dadurch eine unerlaubte Hinterbebauung stattfinden
könne, mehrheitlich abgelehnt, sowohl lautstark als auch gestenreich.
Roetgen, 08.12.2010
Frohe Weihnachten,
Ihr
Franz-Josef Zwingmann
(verantwortlicher im Sinne des TMG)
Fraktionsvorsitzender
FDP Roetgen
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